Angeln im Seebad Lubmin
Ein Eldorado für Petrijünger
Anglerfreunde kommen im Seebad Lubmin voll auf ihre Kosten.
Ideale Voraussetzungen durch gut erreichbare Angelplätze gibt es in Lubmin und Umgebung praktisch überall. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges im Seebad in jedem Fall eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) für die Küstengewässer des Landes MV erforderlich. Diese können Sie in der Touristinformation erwerben. Ebenfalls erhalten Sie dort den Touristischen Fischereischein.
Von unserer Seebrücke können Sie angeln, wenn kein Badeverkehr ist, dies bedeutet in der Saison vom 1.5. bis 30.9. von 21:00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Außerhalb der Saison gibt es keine zeitliche Beschränkung. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, in Freest, ca. 8 Kilometer entfernt, Ihrem Hobby (bitte ohne Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs) nachzugehen. Ebenso verhält es sich auf der Mole an der Marina Lubmin.
Angeln und Fischen auf dem Betriebsgelände des Industriehafens Lubmin sind nicht gestattet.
Gewässerkarte
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges im Seebad Lubmin in jedem Fall eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) für die Küstengewässer des Landes M-V erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen- oder Jahreskarten erteilt. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarer Bucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG]. Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann in der Touristinformation Lubmin (Freester Straße 8) erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt, außerdem möglich in der Marina Kröslin GmbH, Hafen Freest) Ebenso erhalten Sie in der Kurverwaltung die Fischereimarken.
Tageskarte 6 Euro |
Wochenkarte 12 Euro |
Jahreskarte für Kinder und Jugendliche 10 Euro |
Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis 10 Euro |
Jahreskarte 30 Euro |
Zeitlich befristeter Fischereischein
Der Situation des zunehmenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragend, hat sich der Gesetzgeber mit Erlass des Fischereigesetzes im Jahr 2005 entschlossen, auch ''Nichtanglern'' durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeines das Angeln zu ermöglichen. Zum Erwerb eines "regulären" Fischereischeines ist sonst immer eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich, zu welcher eine gehörige Portion Fachwissen vonnöten ist. Der Zeitaufwand für die Prüfung soll einem ''Urlaubsangler'' nicht abverlangt werden.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ebenfalls in der Kurverwaltung, Freester Straße 8 erteilt. Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Zusätzlich benötigen Sie für das Angeln mit dem zeitlich befristeten Fischereischein eine Gewässerkarte. (siehe oben)
Kontakt:
Touristinformation Seebad Lubmin
Freester Straße 8
17509 Lubmin
Telefon: 038354 22011
Email:
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.