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Kurtaxe

Im Seebad Lubmin wird eine Kurabgabe laut gültiger Satzung der Gemeinde Lubmin erhoben. Die Kurabgabe ist ganzjährig nach Anzahl der Aufenthaltstage zu zahlen.

 

 

Die Kurabgabe beträgt bei Kurabgabepflichtigen, die

 

- im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tageskurtaxe)

a.) in der Zeit vom 1.Mai bis 30. September eines Jahres

  1. für jede Person über 18 Jahre 1,70 €

  2. für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,85 €

b.) in der Zeit vom 1. Oktober bi 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres wird keine Kurabgabe erhoben

 

-im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen

a.) in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September

  1. für jede Person über 18 Jahre 1,60 €

  2. für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,80 €

b.) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 30. April eines Jahres 

  1. für jede Person über 18 Jahre 0,90 €

  2. für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,50 €

 

 

Die Jahreskurabgabe beträgt im Erhebungsgebiet

  1. für jede Person über 18 Jahre 45,00 €

  2. für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 22,50 €

Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.

 

 

Ermäßigungen

 

  1. Die Kurabgabe wird höchstens 28 Tage im Jahr erhoben. Dies gilt auch bei mehreren Aufenthalten.

  2. Personen in behördlich anerkannten gemeinnützigen (sozialen) Einrichtungen, z.B. Heimvolkshochschulen oder Gartensparte zahlen für die Kurabgabe 0,30 € pro Tag in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September des Jahres.

  3. Schwerbeschädigte, die eine Behinderung von 70% und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € vom 1. Mai bis 30. September (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 3 VON 5) eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € vom 1. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres.

  4. Alters- und Invalidenrentner, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Erwerbslose zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € vom 1. Mai bis 31. September eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € vom 1. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises.

 

 

Befreiung von der Kurabgabe

 

Von der Zahlung der Kurabgabe sind befreit: 

  1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 2 VON 5).

  2. Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerbeschädigte, die ausweislich amtlicher Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.

  3. das dritte und jedes weitere Kind eines Familienhaushaltes.

  4. Personen, die sich ausschließlich zu anderen als zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, insbesondere zum Besuch einer Unterrichtseinrichtung zur Ausbildung für einen Beruf, zur Ausübung eines Berufes, eines Gewerbes oder zum Besuch bei Verwandten ohne Zahlung eines Entgeltes.

  5. Teilnehmer an den von der Kurverwaltung anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen für die Dauer der Veranstaltung.

  6. Personen, die der Zweitwohnungssteuer unterliegen. Die Befreiung von der Zahlung der Kurabgabe ist von dem Berechtigten nachweisbar vorzulegen.

 

 

Kurabgabensatzung - Lesefassung

 

 

Kurtaxe

Die Kurabgabe zahlen Sie in der Kurverwaltung des Seebades Lubmin. Sie erhalten Ihre Kurkarten und eine Bescheinigung für Ihren Vermieter.

Die Vorteile der Kurkarte: 

  • Strandbenutzung im Gebiet des Seebades Lubmin, bewachter Strand im gekennzeichneten Abschnitt, kostenlose Nutzung der öffentlichen Toiletten

  • Pflege von Grünflächen und der Strandpromenade, Müllentsorgung an öffentlichen Plätzen sowie Instandhaltung der Spielplätze

  • kostenlose Ausleihe von Medien in der Bibliothek, Nutzung des Knirpsentreffs sowie Besichtigung der Kleinbahnwaggons

  • freier Eintritt zu den Veranstaltungen und Konzerten der Kurverwaltung im Kurpark und auf dem Seebrückenvorplatz

  • 10% Ermäßigung auf Souvenirs der Kurverwaltung

  • kostenloser E-Card-Service und Computernutzung mit Internet dienstags und donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr des Lubminer Computer Club e.V., Freester Straße 40

  • 10% Ermäßigung bei Vorlage der Kurkarte auf alle Fischbrötchen bei "Matjes & Co", direkt an der Lubminer Seebrücke

  • einmalige Ermäßigung des Eintrittspreises im Freizeitbad Greifswald mit Gästekarte

  • 2 für 1 Angebot beim Altstadtrundgang durch Greifswald von Mai bis Oktober, los geht es um 11.00 Uhr an der Greifswald-Information am Markt

  • 10% Rabatt auf den Einkauf bei der Räucherei Thurow in Freest

  • 5,00 € Rabatt auf die Buchung eines Kurses bei der Ostsee-Kiteschule Lubmin

  • 10% Rabatt auf Reitangebote und 5% Rabatt auf Kutschfahrten beim Reiterhof Bebber Lubmin

Die Gästekarten für das Freizeitbad Greifswald sind nach Vorlage der Kurkarte in der Kurverwaltung erhältlich.

Die Kurkarte bitte vor Inanspruchnahme der jeweiligen Ermäßigung vorlegen.