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Öffentlichkeitsinformation 05/2024

23. 10. 2024

 

Zweckverband Energie- und Technologiestandort Freesendorf

Am Hafen 10 in Lubmin

Der Verbandsvorsteher

 

 

Bundesnetzagentur genehmigt den Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes 

Bedeutende Rolle des künftigen Wasserstoff - Standortes Lubminer Heide

Quelle/Zitate BNetzA am 22.10.2024: Die Bundesnetzagentur hat heute das von den Fernleitungsnetzbetreibern gemeinsam beantragte Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Konkret wurden 275 von ursprünglich 307 beantragten Maßnahmen zugelassen. Das Leitungsnetz ist insgesamt 9.040 Kilometer lang. Eine sukzessive Inbetriebnahme soll es bis 2032 geben. Der Anteil der Leitungen, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden sollen, liegt bei 56 %. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro. Mit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz können die Netzbetreiber nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben. Erste Leitungen werden ab dem nächsten Jahr umgestellt. Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffnetzes. Es verbindet deutschlandweit die künftigen Wasserstoffcluster miteinander. Das Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt auch die Verbindungen mit den Nachbarstaaten… 

Mit Bezug zum Erdgasknotenpunkt im Industrie- und Gewerbestandort Lubminer Heide bedeutet die Genehmigung:

  • Schrittweise Umstellung der nach Süden (Uckermark) verlaufenden Erdgasfernleitungen OPAL und EUGAL

  • Schaffung einer Leitungsverbindung OPAL / EUGAL

  • Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Standort für den Neubau der Wasserstoffleitung  Wrangelsburg - Rostock 

  • Neubau einer Offshore-Fernleitung Bornholm/DK – Lubminer Heide

Axel Vogt: „Die heutige Genehmigung der BNetzA ist für unsere Gasnetzbetreiber und Wasserstoff - Investoren ein wichtiger Baustein zur Planungs- und Investitionssicherheit durch einen verlässlichen Rechtsrahmen und für uns alle ein weiterer Schritt in Richtung Klimaschutz.“

Die vollständigen Antrags- und Genehmigungsunterlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

 

Gez. A. Vogt/Verbandsvorsteher

 

Bild zur Meldung: Öffentlichkeitsinformation 05/2024