Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Öffentlichkeitsinformation 04/2024

29. 05. 2024

 

Zweckverband Energie- und Technologiestandort Freesendorf

Am Hafen 10 in Lubmin

Der Verbandsvorsteher

 

 

Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V. m. einem Umspannwerk gem. § 4 BImSchG am Standort Lubmin

 

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr. B 513 I 06.05.2024 I StALU VP I Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

 

Auszug aus der Bekanntmachung: Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte ... die Fa. HH2E Werk Lubmin GmbH mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V.m. einem Umspannwerk gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich auf dem Betriebsgelände im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Seebad Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/119. Die Inbetriebnahme soll zum Juli 2025 erfolgen. 

 

Das Vorhaben ist genehmigungsbedürftig. Mit etwa 6.025 kg Wasserstoff überschreitet die geplante Anlage die Mengenschwellen gem. der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)... Dadurch ist die Anlage gem. BImSchV zukünftig als Betriebsbereich der unteren Klasse einzustufen. Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 4.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), ... der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Gleichfalls wurde ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG für die Baufeldfreimachung auf dem gesamten Baufeld, für die Erdbaumaßnahmen, für die Betonarbeiten (Fundamente, Aufstellfächen) ohne Hochbauarbeiten und vorbereitende Arbeiten zu inneren Erschließung gestellt. 

 

Der Antrag, die Arbeitsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.06.2024 zur Einsichtnahme ausgelegt im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt  Vorpommern Dienststelle Stralsund Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Ossenreyerstraße 56 in 18439 Stralsund.Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Lubmin Geschwister-Scholl-Weg 15 in 17509 Lubmin eingesehen werden. 

 

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.07.2024 ... eingereicht werden.

 

Den Volltext der Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite des StALU VP. => vollständige Bekanntmachung

 

gez. Vogt/Verbandsvorsteher

 

Bild zur Meldung: Öffentlichkeitsinformation 04/2024