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LK-VG Pressemitteilung "Verbrennen auf dem Gartengrundstück"

Lubmin, den 25. 09. 2017

Verbrennen auf dem Gartengrundstück - einheitliches Satzungsrecht seit dem 1.1.2017

 

Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.

Lesen Sie hierzu die angefügte Pressemitteilung.