LK-VG Pressemitteilung "Verbrennen auf dem Gartengrundstück"
Lubmin, den 25. 09. 2017
Verbrennen auf dem Gartengrundstück - einheitliches Satzungsrecht seit dem 1.1.2017
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.
Lesen Sie hierzu die angefügte Pressemitteilung.
Weitere Informationen: