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Ausschreibung zur Errichtung einer Strandbar am Strand der Gemeinde Lubmin

09. 03. 2023

 

Die Gemeinde Lubmin bietet einen Strandabschnitt (westlich neben dem Strandabgang 4 - Villenstraße) zur Errichtung einer Strandbar an.

Dieses geschieht in Form einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis entsprechend der Strandordnung der Gemeinde Lubmin. 

Die Sondernutzungserlaubnis soll für 5 Jahre (2023-2027), jeweils vom 01.05. bis zum 30.09., erteilt werden.

Sonstige erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigungen etc.) bleiben unberührt.

 

 

 

Nutzungsvorgaben: 

 

  • Begrenzung der Öffnungszeit der Bar bis 23.00 Uhr
  • musikalische Umrahmung bis 22.00 Uhr nur für den Nutzungsbereich der Bar (angemessene Lautstärke), keine weitergehenden Schallemissionen, ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke
  • keine musikalischen Veranstaltungen über den Barbetrieb hinaus
  • Festlegung eines Quadratmeterbereiches für Tische und Stühle mit seitlicher Einfassung, z.B. durch Seile
  • nördliche Grenze: unter Berücksichtigung einer Durchfahrbreite für Rettungsfahrzeuge, Reinigung etc. von 5 Metern ab Wasserkante
  • östliche Grenze: Abfahrt Strandabgang
  • westlich Grenze: Breite Strandbar plus 4 Meter
  • südliche Grenze: 3 Meter Abstand vom Dünenfuß

 

  • Auflage zum täglichen Abbau bzw. Zusammenschluss der Bestuhlung nach Schließung
  • finanzielle Beteiligung an der Reinigung der Toilette am Parkplatz Strandabgang 4 pauschal von 500 € netto (zzgl. USt.) je Saison
  • Verpflichtung zum Aufstellen und Entleeren von 4 eigenen Abfallbehältern im Nutzungsbereich und tägliche Einsammlung und Entsorgung des Abfalls im gesamten Nutzungsbereich bis zum Dünenfuß hinter der Bar
  • Nutzung des vorhandenen Wasser- und Stromanschlusses der Gemeinde am Strandabgang 4 mit verbrauchsabhängiger Kostenerstattung
  • Im gesamten Nutzungsbereich (Strandbar, Terrasse und bestuhlte Freiflächen) dürfen sich mit Verweis auf die geltende Strandordnung keine Hunde aufhalten. Gäste mit Hunden sollen durch den Betreiber aus dem Nutzungsbereich verwiesen werden. An diese Gäste erfolgt kein Ausschank oder Verkauf von Getränken und Speisen.

 

Interessenten haben die Gelegenheit bis zum 31.03.2023 eine Bewerbung nebst Konzept an das Amt Lubmin, Geschwister-Scholl-Weg 15, 17509 Lubmin zu richten. 

 

Die Mindestinhalte des Konzeptes sollen sein:

 

  • äußere Gestaltung der Strandbar in den max. Abmessungen 5 m x 4 m
  • Gestaltung des Freiraumes um die Bar mit Sitzgelegenheiten
  • Beschreibung des beabsichtigten Speisen- und Getränkeangebotes
  • geplante Öffnungszeiten
  • Beschreibung des Umgangs mit Schmutzwasser
  • Ideen für eigene Veranstaltungsplanungen
  • Nachweis über Mindestlohnzahlung an die Beschäftigten
  • Nachweis etwaiger anderer für die Einrichtung und Betrieb der Strandbar notwendiger Erlaubnisse und Versicherungen
 

Bild zur Meldung: Ausschreibung zur Errichtung einer Strandbar am Strand der Gemeinde Lubmin